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Die Anmeldung der Kinder
erfolgt im Januar für das darauf folgende Kindergartenjahr.
Genaue Anmeldezeiten werden
rechtzeitig in der örtlichen Presse und auf dieser Homepage
bekannt gegeben.
Unsere Aufnahmekriterien:
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Voraussetzung zur Aufnahme in den evangelischen
Kindergarten ist der gemeldete Erstwohnsitz in
Neunkirchen am Brand.
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Das
Kind muss bis zum Stichtag das 3. Lebensjahr vollendet
haben.
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Geschwisterkinder
Familien, die im neuen Kindergartenjahr bereits ein Kind
im Kindergarten haben, ist es nicht zuzumuten, einen
weiteren Kindergarten zu besuchen. Deshalb werden Kinder
aus einer Familie, die gleichzeitig den evangelischen
Kindergarten besuchen vorgezogen.
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Alle
weiteren Plätze werden nach dem Geburtsdatum der Kinder
vergeben.
Kinder, die bereits einen Kindergartenplatz in einer anderen
Einrichtung haben, können nicht berücksichtigt werden.
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