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Zusammenarbeit mit der
Marktgemeinde Neunkirchen am Brand
Grundlage der Zusammenarbeit mit dem Markt Neunkirchen ist
der Vertrag mit Zusatzvereinbarung vom 1. März 1995. Darin
wird geregelt, welche Rechte und Pflichten die beiden
Vertragspartner bezüglich
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des
Betriebs des Kindergartens,
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der
Gebäudenutzung und des Gebäudeunterhalts,
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der
Kostenübernahme/ -erstattung,
gegeneinander haben.
Der Markt Neunkirchen stellt der Evang.-Luth.
Kirchengemeinde das Kindergartengebäude für den Betrieb des
Kindergartens unentgeltlich zur Verfügung und ist für den
Gebäudeunterhalt im Außenbereich verantwortlich.
Der Betrieb des Kindergartens mit allen laufenden Kosten
liegt in der Verantwortung der Evang.-Luth. Kirchengemeinde.
Aufgrund der Regelungen des Bayerischen Kinderbildungs- und
Betreuungsgesetzes sind die Plätze des Evangelischen
Kindergartens Neunkirchen als bedarfsnotwendig anerkannt und
werden deshalb durch kommunale und staatliche Zuschüsse
gemäß den gesetzlichen Vorgaben gefördert.
Darüber hinausgehend ist vertraglich geregelt, dass sich der
Markt Neunkirchen an auftretenden Betriebskostendefiziten
beteiligt, sofern solche trotz sparsamer wirtschaftlicher
Betriebsführung entstehen.
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