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Grundlagen pädagogischer
Arbeit
1. Evangelisches Profil
2. Pädagogische Werte
3. Rechtliche Grundlagen
1. Evangelisches Profil
Als Christen verstehen wir uns
als Teil von Gottes Schöpfung. Gott schafft die Welt als
Lebensraum für uns Menschen, von der er sagt, dass sie „gut“
ist. In dieser Welt bestimmt Gott den Raum und die Zeit, die
unser Leben umfassen. Wir können darauf vertrauen, dass es
keinen Ort und keine Zeit ohne Gott gibt. Davon erzählt die
Bibel immer wieder, wenn Gott Menschen verspricht, sie zu
begleiten und ihnen Raum zum Leben zu gewähren. Der
Kindergarten ist Lebensraum auf Zeit, in dem dieses
Grundvertrauen wachsen kann.
Jeder Mensch hat als Ebenbild
Gottes eine unverlierbare Würde. Durch die Menschwerdung
Gottes in seinem Sohn Jesus Christus bestätigt Gott seine
bedingungslose Liebe zu uns. Die, durch die Reformation im
16. Jahrhundert neu entdeckte Erkenntnis, dass Gottes Liebe
niemals durch eigene Leistung verdient werden, sondern nur
Geschenk sein kann, ist für das Miteinander im Kindergarten
handlungsleitend. Gemeinschaft kann nur in gegenseitiger
Annahme und Vergebungsbereitschaft gelingen.
In der Bibel wird menschliches
Leben immer in Beziehungen beschrieben. Grundlage für
Beziehungen sind Selbstbewusstsein, Kommunikationsfähigkeit
und Toleranz.
Wir begegnen Gott als Schöpfer
und zugleich als liebenden Vater in den Geschichten der
Bibel und im täglichen Gebet. Jeder und jede steht so mit
seinen besonderen Gaben, Fähigkeiten und Schwächen
unmittelbar vor Gott.
Menschliches Zusammenleben
erfordert die Bereitschaft, den eigenen Beitrag zu dessen
Gelingen zu leisten und die Bedürfnisse anderer
anzuerkennen. Die eigene Entfaltungsfreiheit und die Rechte
anderer bedingen einander. Die Bibel spricht von der Selbst-
und der Nächstenliebe. Im Kindergarten findet diese Liebe
Ausdruck im wertschätzenden und liebevollen Umgang
miteinander, sowie in der Vermittlung von Werten und
gemeinsamen Vereinbarungen für den konkreten
Kindergartenalltag.
Jeder Mensch ist ein
einmaliges und unverwechselbares Individuum. Der
Kindergarten bietet Raum zur Selbstentfaltung und zur
Ausbildung von Selbstbewusstsein und leitet zur
Selbstständigkeit an.
Es gehört zum Menschsein dazu,
die Zusammenhänge unserer Welt verstehen zu lernen. Im
biblischen Schöpfungsbericht werden die Menschen von Gott
beauftragt, die Welt zu entdecken und nutzbar zu machen, sie
aber auch für künftige Generationen zu bewahren und das
Leben zu achten. Offenheit und Neugier gegenüber der Welt
finden dort ihre Grenzen.
Die Erfahrung von Grenzen ist
Bestandteil jeden menschlichen Lebens. Solche Grenzen können
familiärer, kultureller, religiöser oder sprachlicher
Herkunft, oder auch in der individuellen Persönlichkeit
begründet sein. Respekt, Achtung und Annahme des anderen
ermöglichen, Grenzen im Kindergarten abzubauen, ohne eine
Gleichheit des Verschiedenen zu erzwingen.
In Jesus Christus erkennen
wir, wie sich Gott immer wieder besonders den
Außenstehenden, den Benachteiligten, den Schwachen oder den
Kranken zuwendet, um diesen Anteil an Gottes Liebe zu geben.
In unserem Kindergarten legen wir besonderen Wert auf die
Integration benachteiligter und besonderer Zuwendung
bedürftiger Kinder.
2. Pädagogische Werte
In unserer täglichen Arbeit
mit den Kindern lassen wir uns von grundlegenden
Wertvorstellungen leiten:
Wir achten die Kinder als
eigenständige Persönlichkeiten, deren Entwicklung wir
unterstützend begleiten. Wir schaffen ihnen Handlungs- und
Erfahrungsräume, die sie aktiv und selbstbestimmt nutzen
können.
Wir begegnen den Kindern mit
Wertschätzung und schaffen eine Atmosphäre, in der sie sich
sicher und angenommen fühlen.
In ihrer Spielgruppe möchten
wir ihnen Geborgenheit, Halt und Orientierung geben.
Es ist uns ein wichtiges
Anliegen, jedes Kind in seiner gesamten körperlichen,
geistigen, seelischen und sozialen Entwicklung, sowie seinem
Lebens- und Erfahrungsumfeld zu sehen und individuell auf
seine Bedürfnisse einzugehen.
Wir fördern die kognitive
Entwicklung, indem wir kindliche Lern- und
Entwicklungsprozesse ganzheitlich anregen und unterstützen,
sowie lernmethodische Kompetenzen vermitteln.
Selbstverständlich ist es uns,
den Kindern tragfähige Beziehungen anzubieten, ihnen offen
als Person zu begegnen und ihnen mit unserem Handeln Vorbild
zu sein.
3. Rechtliche Grundlagen
Als öffentliche Einrichtung
erfüllt unser Kindergarten den gesetzlich festgelegten
Erziehungs- und Bildungsauftrag in Ergänzung zur Familie.
Die rechtlichen Grundlagen für unsere Arbeit mit den Kindern
sind im Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG)
und der Durchführungsverordnung festgelegt.
Die praktische Arbeit des Kindergartens orientiert sich am
Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (BEP), in dem die
Anforderungen an die Erziehungs- und Bildungsarbeit an die
Kindertagesstätten festgelegt sind.
Darüber hinaus gilt das
Kinder- und Jugendhilfegesetz, sowie das Sozialgesetzbuch (SGB)
Neuntes Buch (IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter
Menschen.
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