Die Anmeldung der Kinder erfolgt im Januar für das darauf folgende Kindergartenjahr.
Genaue Anmeldezeiten werden rechtzeitig in der örtlichen Presse und auf dieser Homepage bekannt gegeben.
Unsere Aufnahmekriterien:
- Voraussetzung zur Aufnahme in den evangelischen Kindergarten ist der gemeldete Erstwohnsitz in Neunkirchen am Brand.
- Das Kind muss zum Stichtag das 3. Lebensjahr vollendet haben.
- Geschwisterkinder
Familien, die im neuen Kindergartenjahr bereits ein Kind im Kindergarten haben, ist es nicht zuzumuten, einen weiteren Kindergarten zu besuchen. Deshalb werden Kinder aus einer Familie, die gleichzeitig den evangelischen Kindergarten besuchen, vorgezogen. - Alle weiteren Plätze werden nach dem Geburtsdatum der Kinder vergeben.
Kinder, die bereits einen Kindergartenplatz in einer anderen Einrichtung haben, können nicht berücksichtigt werden.
Den Betreuungsvertrag mit der Diakonie für Kinder und Jugend e.V. können sie hier herunterladen.
Für die folgenden Kindergartenjahre nehmen wir gerne Voranmeldungen entgegen. Das entsprechende Formular finden Sie hier. Bei der Platzvergabe im Januar werden wir Sie dann kontaktieren.